Achtung: Neue Regelung zur Maskenpflicht (ab 22.02.21)
Witten, den 20.02.21
Liebe Eltern,
wie Sie sicher schon aus der Presse erfahren konnten, wurden die Vorgaben zur Maskenpflicht erweitert und es gibt nun seit gestern eine neue, gesetzliche Regelung zur Maskenpflicht in Schulen (Coronabetreuungsverordnung NRW), die ab Montag, 22.02.21, gilt:
Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.
Auch Kinder in der Grundschule müssen nun durchgängig während des Unterrichts mindestens eine Alltagsmaske (wenn möglich, eine medizinische Maske) tragen; nur zum Essen und Trinken kann die Maske abgenommen werden, sofern die Kinder am festen Platz sitzen oder ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Kinder das Tragen der Maske bisher immer ganz prima umgesetzt haben, so dass das Maskentragen mittlerweile schon zur Gewohnheit für Ihre Kinder und für uns alle geworden ist und wir sind ziemlich sicher, dass die Kinder dies problemlos umsetzen können. Aufgrund der kurzfristig geänderten, neuen o.a. gesetzlichen Regelung, ist es jedoch umso wichtiger, dass Sie, liebe Eltern, daran denken, dass Sie Ihrem Kind eine weitere Ersatzmaske mitgeben.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder!
Herzliche Grüße
T. Preising (Schulleitung)