ACHTUNG neu! Erweiterte Notbetreuung (gültig ab 27.04.2020)
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der
Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen
Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine
Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Die Kinder werden zudem bis nachmittags betreut, auch wenn sie nicht in
der OGS angemeldet sind.
NEU: Ab dem 23. April 2020 werden die Tätigkeitsbereiche für die Notbetreuung um weitere Bedarfsgruppen erweitert. Eine Auflistung dieser Tätigkeitsbereiche finden sie hier. (Bitte anklicken: Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notbetreuung).
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27.04.2020 (unabhängig von der o.a. Auflistung der Tätigkeitsbereiche) zudem einen Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung.
Ein aktuelles Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs finden sie hier. (Bitte anklicken: Formular Betreuungsbedarf)
Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche (ab Montag, 27.04.20) findet bis auf Weiteres zudem keine Betreuung an Wochenenden und Feiertagen mehr statt.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
das Team der Breddeschule