offene Ganztagsschule

Breddeschule von A-Z

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Anfang – jeder fängt mal klein an…

Schon bevor ein Kind in der Breddeschule eingeschult wird, bekommt es die Möglichkeit, die Schule zu besuchen und sie so kennen zu lernen.

Alle Kinder und Eltern sind herzlich eingeladen, sich beim jährlich stattfindenden „Tag der offenen Tür“ einen ersten Eindruck von der Schule zu verschaffen. Die Termine sind der Presse oder dem Terminkalender auf unserer homepage zu entnehmen. 

Im Februar gibt es für die angemeldeten Kinder einige Schnupperstunden in der Schule. Kurz vor den Sommerferien, wenn die Klasseneinteilung erfolgt ist, kommen die Kinder an einem Morgen nochmals in die Breddeschule. Jetzt können sie ihre Lehrerin bzw. ihren Lehrer in den Klassen besuchen. Die Kinder lernen ihre Paten aus den dritten Klassen kennen.

Einige Wochen vor den Sommerferien werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen. Die  voraussichtlich zukünftigen Klassenlehrer informieren über den Schulanfang, den Schulalltag und legen die Erwartungen an die Schulanfänger dar.

Erwartungen an die Schulanfänger:

  • sich in einer Gruppe und einer neuen Umgebung zurechtfinden
  • Rücksicht nehmen auf andere Kinder
  • Konflikte zunehmend verbal lösen
  • bereit sein, anderen Kindern zu helfen
  • seinen Namen, eventuell die Straße und Tel.-Nr. kennen
  • sich in angemessener Zeit an-/ausziehen
  • Tornister und Sporttasche selbstständig ein- und auspacken
  • allein zur Toilette gehen
  • nach Anweisung und Anleitung etwas ausführen
  • die Grundfarben kennen (Rot, Gelb, Grün, Blau …)
  • mit der Schere an einer Linie entlang schneiden
  • mit Klebstoff umgehen
  • seine Sachen erkennen und verantwortlich und sorgsam damit umgehen
  • Bunt-, Blei-, Filz- und Wachsmalstifte unterscheiden
  • Stifte anspitzen
  • gelochte Blätter in eine Mappe abheften
  • sich auf dem Schulhof von den Eltern trennen

Die Einschulung der Erstklässler erfolgt an der Breddeschule am 2. Tag nach den Sommerferien. Für interessierte Familien findet in der Johanniskirche (evangelisch) und in der Marienkirche (katholisch) ein Schulanfängergottesdienst statt; für die muslimischen Kinder können die Eltern in ihrer Moschee nachfragen. Nach der Begrüßung in der Schule und einer Aufführung der Viertklässler geht es zum ersten Mal in den Unterricht.

Mit den Schultüten in der Hand erwarten die Eltern nach etwa einer Schulstunde ihre Kinder zurück. In der Zwischenzeit haben Eltern der Viertklässler für kleine Erfrischungen gesorgt. 

Weitere Informationen zu den Lern- und Arbeitsweisen in der 1. und 2. Klasse befinden sich unter dem Punkt Schuleingangsphase.

 

Anmeldung

Die Eltern eines zukünftigen Schulkindes erhalten von der Stadt im Herbst vor der Einschulung die Mitteilung, sich mit ihrem Kind an einer Grundschule ihrer Wahl vorzustellen und es anzumelden.

Die Papiere und das Kind selbst bitte mit zur Anmeldung bringen, sonst ist eine Anmeldung nicht möglich!

Die Schulleiterin empfängt Eltern und Kind. Während die Formalitäten erledigt werden und ein ausführliches Gespräch mit den Eltern stattfindet, erledigt das Kind in spielerischer Form Aufgaben, mit deren Hilfe die Lehrer die Lernausgangslage jedes einzelnen Kindes ermitteln.  Anwesend sind dabei auch eine Sonderpädagogin und unsere Schulsozialarbeiterin.

Überprüft werden:

  • Wahrnehmung
  • Konzentration
  • Beobachtungsfähigkeit
  • Auffassungsgabe
  • Motorik
  • Sprache / Sprachfähigkeit
  • Zahl-, Mengen-, Größenerfassung (Pränumerik)
  • Umwelterfahrungen

Die Ergebnisse werden in einem Beobachtungsbogen festgehalten, Möglichkeiten vorschulischer Förderung werden erörtert. Stellen sich sprachliche Defizite heraus, nimmt das Kind an einem vorschulischen Sprachförderkurs teil. Dieser wird im Kindergarten oder in einer der umliegenden Schulen durchgeführt.

Den Eltern wird eine Informationsbroschüre über Wissenswertes zum Schulanfang in der Breddeschule ausgehändigt. 

In der Regel besucht das Kind die Grundschule, an der es angemeldet ist, mindestens für ein Jahr. Soll aus einem wichtigen, nachvollziehbaren Grund z.B. aufgrund eines Umzugs eine Ummeldung erfolgen, wenden sich die Eltern an das Sekretariat der Breddeschule.

Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind hier zu finden.

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Beratung

Für alle Klassen finden zweimal im Jahr Elternberatungsgespräche statt, auch bezüglich des Übergangs zu einer weiterführenden Schule. Die Eltern erhalten Gelegenheit, mit dem Lehrer/der Lehrerin über Verhalten, Leistungen, Stärken, Schwächen, Probleme usw. ihres Kindes zu sprechen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Lehrer bitten die Eltern um Angabe ihrer Zeitwünsche, woraufhin ein Zeitplan für die einzelnen Sprechtermine erstellt wird, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Sollte die begrenzte Sprechzeit nicht genügen oder besteht zwischenzeitlich Beratungsbedarf, so gibt es immer auch die Möglichkeit, einen weiteren Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sollten Eltern Fragen zum Zeugnis haben, besteht zusätzlich im Februar bzw. in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien die Möglichkeit zu einem Gespräch mit den Lehrern.

Betreuung – Betreuungsangebote an der Breddeschule

Die Breddeschule bietet den Eltern Verlässlichkeit. Die Kernunterrichtszeit liegt zwischen 8.10 Uhr und 11.40 Uhr. Nur in Ausnahmefällen wird davon abgewichen, und es erfolgt zeitnah eine entsprechende Information an die Eltern.

Fehlt ein Lehrer über längere Zeit, erstellt die Schule einen längerfristigen Vertretungsplan. Dabei ist sie bemüht, Unterrichtsausfall zu vermeiden und den Stundenplan für die entsprechende Zeit verlässlich einzurichten. Zudem wird versucht, mit Hilfe der Schulaufsicht für personellen Ersatz zu sorgen (Vertretungsreserve).

Die Breddeschule ist eine Offene Ganztagsschule. Im Offenen Ganztag werden ca. 75 SchülerInnen in drei Gruppen von Erzieherinnen und Erziehern betreut. Die Betreuung findet direkt im Anschluss an den Unterricht im benachbarten „Haus der Jugend“ statt. Neben Hausaufgabenhilfe, unterstützt von Lehrern, und einem gemeinsamen Mittagessen in der Boeckerstiftung (freiwillig auf Vorbestellung) gibt es ab 15.00 Uhr beitragsfrei im Rahmen des Offenen Kinderbereichs „Kindertreff“ zusätzliche Förderangebote und Aktivitäten für alle Schülerinnen und Schüler (auch diejenigen, die nicht für den Offenen Ganztag angemeldet sind). Dadurch besteht die Möglichkeit der Betreuung bis 17.45 Uhr. 

Auch eine Betreuung in den Ferien sowie an den beweglichen Ferientagen ist vorgesehen außer einer Schließungszeit (ca. 3 Wochen) in den Sommerferien/Weihnachtsferien. Die Betreuung findet dann in einer anderen Einrichtung desselben Trägers statt.

Die Nutzung der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig und kostenpflichtig. Sie richtet sich in erster Linie an Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder im Nachmittagsbereich nicht gewährleisten können, weil sie z.B. berufstätig sind.

Das Betreuungsangebot an der Breddeschule verfolgt zwei wichtige Ziele: 

  • Eltern haben die Sicherheit, dass ihr Kind gut und verlässlich aufgehoben ist. Damit wird ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. 
  • Chancengleichheit und Bildungsvoraussetzungen werden bei aller Unterschiedlichkeit verbessert.

Die MitarbeiterInnen des Offenen Ganztags, des Kindertreffs und das Kollegium der Breddeschule stehen in engem Austausch miteinander und arbeiten Hand in Hand.

 

Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass ein Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlaubt werden muss. In diesem Fall stellen die Eltern rechtzeitig schriftlich einen Antrag. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres werden beim Klassenlehrer beantragt. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. In nachweislich dringenden Fällen stellen die Eltern schriftlich einen Antrag bei der Schulleitung, über den dann entschieden wird.

Wichtige Informationen zur Entschuldigung von Fehlzeiten/Beurlaubung laut Schulgesetz NRW § 43:

Kann ein Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Eltern den Klassenlehrer sofort telefonisch vor Unterrichtsbeginn in der Schule!

Das Kind fehlt -> schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer.

Das Kind fehlt längere Zeit -> ärztliche Bescheinigung an den Klassenlehrer.

Das Kind darf am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen à schriftliche Benachrichtigung an den Klassenlehrer oder, bei längerer Nichtteilnahme, eine ärztliche Bescheinigung.

Beurlaubungen werden schriftlich über den Klassenlehrer bei der Schulleitung beantragt.

Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. In nachweislich dringenden Fällen stellen die Eltern rechtzeitig (bis spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn) schriftlich über den Klassenlehrer einen Antrag bei der Schulleitung, über den dann entschieden wird.

Die Schule ist verpflichtet, unentschuldigtes Fehlen direkt vor oder nach den Ferien (dies gilt auch für einen Tag) dem Schulamt zu melden; es wird dann ein nicht unerhebliches Bußgeld erhoben.

 

Bücher

Die Schulkonferenz beschließt, welche Schulbücher angeschafft werden. Im Lehrmittelgesetz ist festgelegt, dass die Eltern einen Teil der Schulbuchkosten übernehmen, den Rest übernimmt der Schulträger, die Stadt Witten. Die Eltern können das Geld in der Schule bezahlen und sich an einer Sammelbestellung beteiligen oder die Bücher selbst besorgen. Eltern, die Anspruch auf Unterstützung haben, legen der Schule einen entsprechenden Nachweis vor; die Stadt Witten übernimmt dann die Kosten.

Die Bücher, die das Kind von der Schule bekommt, sind geliehen und müssen mehrere Jahre benutzt werden. Sie werden am Ende des Schuljahres wieder zurückgegeben. Jedes Kind möchte ein sauberes und ordentliches Buch zu Beginn des Schuljahres in den Händen halten. Es ist daher auch zu Hause darauf zu achten, dass diese Bücher sorgfältig behandelt, dass in ihnen nicht geschrieben wird und dass sie mit einem Schutzumschlag versehen werden. Werden die Schulbücher am Ende des Schuljahres in nicht akzeptablem Zustand zurückgegeben, müssen die Eltern einen Teil der Kosten für die Neuanschaffung bezahlen.

 

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Chor

Kinder der Klassen 3 und 4, die Freude an Rhythmen und Melodien haben,  können Mitglied des Schulchores werden, der einmal wöchentlich probt, bekanntes und neues Liedgut singt. Die Kinder haben ihren Auftritt bei schulischen Veranstaltungen wie z.B. beim alljährlichen JeKiTs-Konzert oder beim Laternenumzug.

In der Adventszeit wird ein Repertoire an Liedern erarbeitet, das aus den Bereichen Advent, Nikolaus, Winter, Weihnachten stammt. Auch Instrumentalisten wirken hier mit.

An einem Freitag im Dezember wird nachmittags ein Konzert auf dem Weihnachtsmarkt gegeben, wobei sich der Chor über viele Zuhörer freut. In den benachbarten Seniorenwohnhäusern singen die Kinder gemeinsam mit den Bewohnern Winter- und Weihnachtslieder und haben dabei viel Freude miteinander.

 

 

Computer

Informations- und Kommunikationsmedien gehören zum Alltag der Kinder und sind Lerngegenstand in der Schule. Die Breddeschule gibt allen Kindern die Chance zum Kennenlernen und Nutzen der Medien.

In der Grundschule geht es nicht um das optimale Beherrschen einzelner Programme, sondern um das Einbeziehen dieses Mediums in den Unterricht. Offene Unterrichtssituationen bieten dazu beste Gelegenheit. Dabei handelt es sich nicht um ein zusätzliches Fach, sondern um eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten, also um eine Bereicherung des Unterrichts.

Die Schüler können in ihrem Klassenraum mehrere PCs mit Internetzugang nutzen. Außerdem stehen ihnen 15 PCs im Computerraum zur Verfügung. Alle PCs sind über einen Server miteinander verbunden. Die Schüler arbeiten z.B. in Lernwerkstätten, produzieren Texte, bauen mathematische und sprachliche Fertigkeiten mittels verschiedener Lernprogramme aus und festigen sie, nutzen den PC bzw. das Internet zur Informationsbeschaffung.

Eine besonders effektive Leseförderung mit hohem Aufforderungscharakter bietet das Antolin-Leseprogramm. Hier wird dem Leistungsstand entsprechend gelesen. Anschließend  beantwortet das Kind online entsprechende Quizfragen. Die Kinder sammeln Lesepunkte und werden dafür mit Urkunden geehrt. Als wichtiger Netzwerkpartner stellt die Stadtbücherei auf Anfrage Lesekisten zur Ausleihe zusammen.

Gemeinsam vereinbarte Regeln für die Arbeit am PC müssen von allen eingehalten werden.

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Dies und Das …

Elternsprechtag 

siehe Beratung

 

Englisch

Kinder im Grundschulalter begegnen bereits vor und während ihrer Schulzeit anderen Sprachen in ihrem täglichen Leben.  Das Fach Englisch ist seit vielen Jahren verbindlich mit zwei Wochenstunden ab Klasse 1, 2. Schulhalbjahr, in der Stundentafel der Grundschule verankert. Schwerpunkt ist das Erlernen mündlicher Handlungsstrategien.  Aufgrund der multikulturellen Herkunft der Kinder wird ihnen immer wieder Gelegenheit geboten, sich für Sprachen zu interessieren, erweiterte Handlungsmöglichkeiten zu erproben und zu reflektieren. Kinder, die Begegnung mit Sprachen erleben, zeigen vor allen Dingen Bereitschaft, sich auf Fremdes einzulassen als Grundlage für die Verständigung zwischen einzelnen Gruppen einer Gesellschaft.

 

Entschuldigung

Kann ein Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Eltern den Klassenlehrer am 1. Tag der Erkrankung (telefonisch vor Unterrichtsbeginn in der Schule).

Eine schriftliche Entschuldigung, aus der hervorgeht, warum das Kind fehlt/gefehlt hat, ist spätestens am 3. Fehltag in der Schule vorzulegen. Die Fehlstunden werden im Zeugnis aufgeführt. Bei länger andauernden Krankheiten schreibt der behandelnde Arzt ein Attest.
Wenn ein Kind am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen darf, benötigt der Fachlehrer eine schriftliche Benachrichtigung oder, bei längerer Nichtteilnahme, eine ärztliche Bescheinigung.

Wichtige Informationen zur Entschuldigung von Fehlzeiten laut Schulgesetz NRW § 43:

Kann ein Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Eltern die Schule sofort telefonisch vor Unterrichtsbeginn in der Schule!

Das Kind fehlt -> schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer.

Das Kind fehlt längere Zeit -> ärztliche Bescheinigung an den Klassenlehrer.

Das Kind darf am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen -> schriftliche Benachrichtigung an den Klassenlehrer oder, bei längerer Nichtteilnahme, eine ärztliche Bescheinigung.

Die Schule ist verpflichtet, unentschuldigtes Fehlen direkt vor oder nach den Ferien (dies gilt auch für einen Tag) dem Schulamt zu melden. Bei Fehlen ohne ärztliches Attest muss ein Bußgeld gezahlt werden.

Ein Vordruck für ein Entschuldigungsschreiben ist hier zu finden.

 

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Feste

siehe Veranstaltungen

Förderunterricht

Die Breddeschule ist eine fähigkeitsorientierte Grundschule. Sie spürt die Fähigkeiten der Kinder auf und fördert entsprechend. Die Beobachtung mit entsprechender Dokumentation  jedes einzelnen Schülers ist dafür unerlässliche Voraussetzung. 

Sie gibt Aufschluss darüber, WER? WIE? WARUM? gefördert werden muss. Ort der Förderung ist selbstverständlich jeder Unterricht.

WER? Gefördert werden alle, d.h. die leistungsschwachen, die leistungsstarken und die besonders leistungsstarken Kinder.

WIE? Von der Zielsetzung, d.h. von dem, was jedem Kind ermöglicht und von jedem Kind erreicht werden soll, hängt ab, welche Inhalte auf welchem Leistungsniveau (z.B. Mathematik, Deutsch, andere Fächer, Angebote für mehrsprachig aufwachsende Kinder usw.) ausgewählt werden und welche dafür die bestmöglichen Organisationsformen (z.B. Freie Arbeit, Lernen an Stationen, Tages- und Wochenpläne usw.) innerhalb oder außerhalb des  Klassenverbandes sind.

WARUM? Jedes Kind besitzt individuelle Fähigkeiten, die in der Schule gefördert werden:

  • intellektuelle Fähigkeiten (Denkvermögen)
  • Wahrnehmung (Hören, Sehen, Fühlen, Tasten, Begreifen)
  • Umfeld (Voraussetzung, die jedes Kind aus seinem Lebensumfeld mitbringt)
  • Anstrengungsbereitschaft (Wille und Freude am Aus- und Durchhalten)
  • Denk- und Sprachentwicklung (Denken, Mitdenken, Nachvollziehen und sprachlicher Ausdruck)
  • Konzentration (ausdauernde und angemessene Auseinandersetzung mit einer Sache)
  • Motivation (Freude an Lerninhalten, Begeisterungsfähigkeit) 
  • Interessen und Neigungen  

 

Förderverein

An der Breddeschule gibt es einen Förderverein, der Interessen, Aktivitäten und Maßnahmen  der Schule finanziell unterstützt. Ein Beitritt ist jederzeit möglich und unterstützt die schulische Arbeit.

https://breddeschule.de/forderverein/

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Garten

Neben dem Schulhof liegt, umzäunt, der Schulgarten. Für alle bietet der Garten die Begegnung mit Tieren und Pflanzen und für die Lehrer Gelegenheit, die Kinder praktisch und theoretisch an Natur- und Umweltschutz heranzuführen. Außerdem lassen sich hier an den schönsten Stellen Osternester finden.

 

Gemeinsames Lernen

Am 1. August 2014 trat offiziell das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft, auf der Grundlage der  im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 festgeschriebenen  Anerkennung des Rechts auf Bildung von Menschen mit Behinderungen. Damit sind weitreichende Veränderungen im Hinblick auf Bildung und Erziehung verbunden.

Schlussfolgernd verankert das Konzept der inklusiven Bildung und Erziehung in Bezug auf das System Schule das Grundrecht, dass Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einen Platz in der wohnortnahen Schule finden, an der sie ihren Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen entsprechend, mit anderen Schülern gemeinsam lernen können.

Für das Schulsystem bedeutet dies, sonderpädagogische Förderung in den bekannten Förderschwerpunkten ist nun Auftrag der allgemeinen Schule. In einer inklusiven Schule wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung zur Normalform.

Grundsätzlich erfordert das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine Grundhaltung, die die gemeinsame Verantwortung für alle Schüler einer Schule zum Ausdruck bringt. Das Ziel besteht dabei, die unterschiedlichen Kompetenzen des Kollegiums zusammenzuführen, damit diese letztlich allen Schülern zu Gute kommen. Diese gemeinsame Verantwortung bildet eine Voraussetzung für eine Atmosphäre, in der sich jeder Schüler angenommen fühlen kann.

  • Alle Kinder lernen, Rücksicht zu üben und Verantwortung zu übernehmen.
  • Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bedeutet die Integration eine Vorbereitung auf das reale Leben, und sie lernen frühzeitig, sich zu behaupten und durchzusetzen.
  • Erfahrungen der Solidarität, der Kooperation und der uneingeschränkten Zugehörigkeit zur Gruppe werden ermöglicht.

Die Schule ist bemüht, dem vielfachen Elternwunsch nach gemeinsamem Lernen zu entsprechen, indem den Erziehungsberechtigten schon im Verlauf des Verfahrens nach AO-SF der Antrag auf Gemeinsames Lernen empfohlen wird; dieser ist Voraussetzung für die Beschulung im GL.

Sofern der Schulträger die personellen, sächlichen und räumlichen Mittel zur Verfügung stellt, ist die Breddeschule offen für Kinder mit allen sonderpädagogischen Förderbedürfnissen:

Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt

  1. Emotionale und soziale Entwicklung (§ 4 AO-SF),
  2. Sprache ( § 4 AO –SF)
  3. Körperliche und motorische Entwicklung (§ 6 AO-SF)
  4. Hören und Kommunikation (§ 7 AO-SF)
  5. Sehen (§ 9 AO-SF)

werden zielgleich unterrichtet, d.h. die Förderung orientiert sich grundsätzlich an den Unterrichts- und Erziehungszielen der allgemeinen Schule.

Schüler mit dem Förderschwerpunkt

  1. Geistige Entwicklung (§ 5 AO-SF)
  2. Lernen ( § 4 AO-SF)

werden zieldifferent unterrichtet, d.h. die Förderung orientiert sich an den Unterrichts- und Erziehungszielen der jeweiligen Förderschulrichtlinien.

Förderung kann, orientiert am Förderbedarf, stattfinden im Klassenverband, in einer Kleingruppe oder in einer Einzelsituation mit Unterstützung durch Förderpädagogen.

Anhand einer detaillierten Diagnostik im Rahmen eines Verfahrens nach AO-SF bzw. einer prozessbegleitenden Diagnostik während der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler werden in Anlehnung an die festgestellten Förderschwerpunkte individuelle Förderpläne erstellt, die regelmäßig evaluiert und ggf. modifiziert werden.

Zum 15.12. eines jeden Jahres überprüft die Klassenkonferenz den Förderbedarf des Kindes. Klassenlehrer und Förderpädagoge evaluieren regelmäßig den Förderplan und schreiben ihn fort. Sofern sich ein Wechsel des Förderschwerpunktes oder eine Aufhebung des Förderbedarfs ergibt, wird dem Schulamt ein individueller Entwicklungsbericht vorgelegt.

 

Gesundheitserziehung

Lernen ist anstrengend. Schulkinder müssen viel leisten. Sie benötigen Kraft und Konzentration, um dem Unterricht aufmerksam folgen und erfolgreich mitarbeiten zu können. Die Aspekte einer gesunden Lebensführung werden in allen Klassen im Unterricht thematisiert.

Seit vielen Jahren nimmt die Breddeschule teil am „Zahnfit“-Projekt, das vom Gesundheitsamt initiiert und durchgeführt wird. Das „Zahnmobil“ macht Station an der Schule. Alle Kinder werden zahnärztlich untersucht. Mit Einverständnis der Eltern wird eine Fluoridlackierung zur Zahnschmelzerhärtung/Kariesprophylaxe durchgeführt. Ein weiteres Mal im Jahr kommt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, dann üben alle Kinder das richtige Zähneputzen und erfahren viel über die Gesunderhaltung der Zähne.

In allen Klassen findet am 1. Freitag eines jeden Monats ein gesundes Frühstück statt. Die Organisation dieses Frühstücks obliegt jeder Klasse. In der Regel ist es so, dass mit den Kindern besprochen wird, wer welche Zutat mitbringt. Dieses gemeinsame Frühstücken dient dazu, Eltern und Kinder für ein nahrhaftes, gesundes Schulfrühstück zu sensibilisieren, so dass es täglich zu einer Selbstverständlichkeit wird.

Im Schuljahr 2011/12 startete an der Breddeschule das Gesundheitsprogramm „Klasse 2000“ in den Klassen 1 und 2. Inzwischen nehmen alle Kinder ab Klasse 1 an diesem Projekt teil. Für die entstehenden Kosten (220 Euro pro Schuljahr und Klasse) müssen Sponsoren gefunden werden; derzeit werden sie vom Lions Club und Lions Ladies übernommen. Das Programm umfasst vier Schuljahre und wird von einem „Gesundheitsförderer“ begleitet. Dabei handelt es sich um speziell geschulte Fachleute aus den Bereichen Gesundheit und Pädagogik. Dieser „Gesundheitsförderer“ führt die Kinder in die jeweiligen Themenbereiche ein, der Klassenlehrer führt sie fort. Die Ziele von Klasse 2000 sind:

  • Förderung der Körperwahrnehmung und einer positiven Einstellung zur Gesundheit
  • Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen
  • Schulung eines kritischen Umgangs mit Tabak, Alkohol und den Versprechen der Werbung
  • Unterstützung der Schule auf dem Weg zur Gesundheitsfördernden Grundschule

Für den systematischen und kontinuierlichen Einsatz des Unterrichtsprogramms Klasse2000 erhielt die Breddeschule bereits zum zweiten Mal das Klasse2000-Zertifikat mit Urkunde und Schild, das für alle sichtbar außen am Schuleingang angebracht ist.

Ab 2013 ist das Thema „Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Missbrauch?“ in das Schulprogramm für die Klassen 3 und 4 aufgenommen. Partner hierbei ist die theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück.

Stati­stisch gesehen sitzen in jeder Schulklasse betroffene Kinder; Kinder, die die Hilfe ihrer Eltern und Lehrer brauchen.

Auch Vorbeugung ist Hilfe. Eine Möglichkeit ist das Präventionsprogramm „Mein Kör­per gehört mir!“, eine sensible Szenencollage, die Mädchen und Jungen in der Grundschule Gelegenheit gibt, angst­frei mit dem Thema umzugehen. „Nein!“ ist ein wichtiges Wort, wenn persönliche Grenzen verletzt werden. „Nein!“ sagen ist oft nicht leicht. Dazu gehören Selbstwertgefühl, Selbst­be­wusst­sein und Selbstvertrauen. „Mein Körper gehört mir!“ stärkt Kinder darin, ihre Gefühle bewusst wahr­zu­neh­men – und ihren Signalen zu folgen.

Weitere Informationen für Erwachsene gibt es unter http://www.tpw-osnabrueck.de/

Besondere Informationen für Kinder gibt es unter http://www.meinkoerpergehoertmir.de/

 

Gewaltprävention

Schule kann nicht Reparaturanstalt für gesellschaftlich erzeugte Missstände sein, kann aber durch ein positives Schulklima mit dazu beitragen, dass sich Kinder in der Schule geborgen, heimisch und auch verantwortlich fühlen und produktive Formen der Auseinandersetzung lernen. 

Neben der Förderung der sozialen Kompetenz u. a. durch Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungen liegt der Schwerpunkt erzieherischer Möglichkeiten gegen Gewalt in der Stärkung aller Kinder. Demnach soll Schule konkret vermitteln:

  • Ich kann etwas.
  • Ich werde gebraucht.
  • Ich werde wahrgenommen.
  • Meine Eigenheiten werden geachtet.
  • Zusammen mit anderen kann ich etwas ausrichten.

Lehrer, Eltern und außerschulische Partner haben die Aufgabe, ein positiv bewertetes Sozialverhalten der Kinder zu fördern. Alle müssen Vorbild, Ansprechpartner und Vermittler von Werten sein. Die positive Einstellung des Erziehenden ist Prävention gegen destruktives und aggressives Handeln der Kinder. 

Die Kinder sollen lernen, ihre Sprachäußerungen zu kontrollieren und Konflikte gewaltfrei zu lösen.  Dem Alter und der Entwicklung der Kinder angemessen, werden in den einzelnen Klassen Modelle / Verfahren zur Streitschlichtung durchgeführt. 

Auf der Grundlage des „Bensberger Modells“ werden in den Klassen 4 im Rahmen einer Unterrichtsreihe die Kinder für die Streitschlichtung sensibilisiert. Die Kinder wählen aus ihren Reihen zwei Jungen und zwei Mädchen, die für das laufende Schuljahr die Aufgaben von Streitschlichtern übernehmen und für alle Schulkinder Ansprechpartner sind. Mit ihrer Hilfe werden in einer wöchentlich im Stundenplan verankerten Schulstunde Streitsituationen analysiert, geklärt und Friedensverträge vereinbart.

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Hausaufgaben

Die Kinder sollen zunehmend Verantwortung für eigene Beiträge zum Unterricht übernehmen: Etwas mitbringen, andere befragen, eine Aufgabe vorbereiten. Über Hausaufgaben können Kinder auch üben und festigen, was sie vormittags in der Schule gelernt haben.

Im 1. und 2. Schuljahr sollten die Hausaufgaben nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten täglich in Anspruch nehmen.

Tipps zur Erledigung der Hausaufgaben:

Günstige Rahmenbedingungen entscheiden mit darüber, wie störungsfrei und zielstrebig die Hausaufgaben in der Lernzeit erledigt werden.

  • regelmäßige Lernzeit festlegen, diese Zeiten konsequent einhalten
  • eigener, aufgeräumter Arbeitsplatz ohne ablenkende Gegenstände, an dem das Kind bequem und in guter Körperhaltung sitzen kann
  • ruhige Lernumgebung ohne störende Geräusche (PC, Fernseher, Playstation), ausreichend Licht und frische Luft
  • Eltern sollten in der Nähe sein, als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, loben, die Aufgaben kontrollieren, jedoch nicht unbedingt jeden Fehler verbessern

Kinder, die nicht in der OGS betreut werden, haben die Möglichkeit, außerschulische, kostenlose Angebote der Ruhrtalengel oder des Kinderschutzbundes (Unterstützung bei den Hausaufgaben) wahrzunehmen.

 

Haus der Jugend

Die Breddeschule kooperiert mit dem Haus der Jugend. Über Freizeitangebote gibt es hier zusätzliche Informationen:

http://www.witten.de/bildung-soziales/familie/freizeitangebote/offene-kindertreffs/

 

Herkunftssprachlicher Unterricht  (HSU)

Unterricht in der Muttersprache findet im Ennepe-Ruhr-Kreis für viele verschiedene Sprachen an verschiedenen Schulen statt. Die Teilnahme ist freiwillig, doch bei Anmeldung verpflichtend für ein Schuljahr.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Herkunftssprache/index.html

 

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Inklusion

siehe Gemeinsamer Unterricht

JeKits – „Jedem Kind ein Instrument“

Im Rahmen des JeKi- / JeKits-Projekts lernen die Kinder in Klasse 1 wöchentlich die verschiedensten Musikinstrumente kennen, damit sie sich im 2. Schuljahr für ein Instrument, das sie erlernen wollen, entscheiden können. Lehrer der Musikschule erteilen ab dem 2. Schuljahr bis zum Ende der Grundschulzeit kostenpflichtig diesen Instrumentalunterricht, der im Anschluss an den Unterricht in Räumen der Breddeschule stattfindet. Ab dem 3. Unterrichtsjahr kann sich ein kleines Schulorchester bilden.

Die Schulkonferenz hat sich aus den Bereichen Tanzen, Singen und Instrumente für den Lernbereich Instrumente entschieden, denn dieses Angebot der Musikschule ist in seiner Vielfalt einzigartig.

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Kakao

Die Kinder können Milch oder Kakao für das Schulfrühstück bestellen. Für jeweils eine Woche kostet Milch (0,25 l) 1,75 Euro, Kakao (ebenfalls 0,25 l) kostet 2,00 Euro. Das Kakaogeld wird einmal in der Woche für die Folgewoche vom Klassenlehrer eingesammelt.

 

KiWitZ – Kindertreff

http://www.witten.de/bildung-soziales/familie/freizeitangebote/offene-kindertreffs/

 

Klasse 2000

siehe Gesundheitserziehung

 

Klassenarbeiten

siehe Leistungsbewertung

 

Klassenregeln

In den Klassen gelten für alle verbindlich diese Regeln:

  • Wir melden uns. 
  • Wir hören einander gut zu.   
  • Wir gehen freundlich miteinander um.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Nach dem Stillesignal sind wir sofort leise.
  • Wir halten unseren Klassenraum sauber.  
  • Wir schleichen wie die Indianer durch das Schulgebäude.

 

Kooperation mit außerschulischen Partnern

Zwischen der Breddeschule, der Stadtbücherei, dem Märkischen Museum, dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und der Musikschule der Stadt Witten sowie der Turngemeinde Witten und dem Verein „Programm Klasse 2000“ mit seinen Sponsoren bestehen Kooperationsvereinbarungen. Das bedeutet für den schulischen Alltag, die Kooperationspartner kommen in die Schule und gestalten gemeinsam mit den Lehrern den Unterricht oder die Kinder suchen am Vormittag einen außerschulischen Lernort auf. Dieser kann z.B. das Museum, die Stadtbücherei, die Stadtwerke Witten, eine Sportstätte (Handball, Tennis, Klettern, Schwimmen, Ringen, …) sein.

Die „theaterpädagogische werkstatt“ unterstützt im zweijährigen Rhythmus die Schule mit ihrem Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“, eine sensible Szenencollage, die Mädchen und Jungen der dritten und vierten Klassen Gelegenheit gibt, angstfrei damit umzugehen, wenn persönliche Grenzen verletzt werden. Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen werden entwickelt und gestärkt.

Für den Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule gestalten die Kinder der Klasse 4 im Portfolioverfahren ihre „Schatzkiste“, die individuelle Stärken, Talente und Interessen aufzeigt und die Kinder als  stärkendes Instrumentarium beim Wechsel in die 5. Klasse begleitet.

 

Krankheit

siehe Entschuldigung

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Leistungsbewertung

Das Schulgesetz (SchulG § 1) formuliert das Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung sowie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule:

Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erzie­hung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Persönlichkeit, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher muss die Leistungsbewertung schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und Leistungsentwicklung fördern. Sie muss Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigte über den erreichten Stand hinsichtlich aller in den jeweiligen Richtlinien und Lehrplänen ausgewiesenen Ziele und Kompetenzen informieren und dabei der Besonderheit und Vielfalt der Grundschule Rechnung tragen.

Ziel ist es, den Kindern zu einer allgemeinen Grundbildung zu verhelfen, die sie motiviert und befähigt, das eigene Leben selbstständig zu führen und sich auch nach der Schulzeit weiterzubilden. Diese Grundbildung impliziert Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnisse, mit denen die Heranwachsenden am gesellschaftlichen Leben kritisch-konstruktiv teilhaben und mit denen sie die zu erwartenden Anforderungen des zukünftigen Arbeitslebens bewältigen können. Alle Kinder müssen daher bis zum Ende der Grundschulzeit tragfähige Grundlagen erwerben, auf denen die Arbeit in den weiterführenden Schulen aufbauen kann. Diese sind:

Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen

  • selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln,
  • für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
  • die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,
  • in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,
  • die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten,
  • die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entfalten,
  • Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben,
  • mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen (vgl. § 2 Abs. 5 SchulG).

Die Grundschule ist eine gemeinsame Schule für alle Kinder. Neben vielfältigen individuellen Begabungen treffen hier unterschiedliche soziale oder ethnische Herkunft, verschiedene kulturelle Orientierungen und religiöse Überzeugungen zusammen. Aufgabe der Schule ist es, diese Vielfalt als Chance zu begreifen und sie durch eine umfassende und differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit für das gemeinsame Lernen der Kinder zu nutzen. Unterricht, Erziehung und Schulleben schaffen verbindliche gemeinsame Lern- und Lebensbezüge.

Diese Vielfalt ist als Herausforderung zu verstehen, jedes Kind bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig zu fördern. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Daraus ergibt sich ein Leistungsbegriff, der sich an individuellen Lern- und Entwicklungsschritten orientiert. Die individuellen Bedingungen und Fortschritte, unter denen ein Kind lernt, bestimmen Anforderungen und Tempo der Arbeit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, im Unterricht zu differenzieren. Kinder lernen im Laufe der Schulzeit, ihre Leistung im Hinblick auf angestrebte Ziele einzuschätzen, sich auch selbst realistische Ziele zu setzen. Grenzen dieser Fördermöglichkeiten zeigen sich bei Lern- und Entwicklungsstörungen (siehe Gemeinsames Lernen).

In sozialen Lernformen wie Partner-, Gruppen-, Freiarbeit werden die Kinder zum gemeinsamen Lernen, Handeln und Gestalten befähigt und ermutigt. Durch Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder an der Gestaltung des Unterrichts, des Schullebens und der im Alltag gepflegten Umgangsformen werden darüber hinaus demokratische Fähigkeiten gefördert.

Die Leistungsbewertung ist eine notwendige Rückmeldung für den Schüler. Sie bestätigt, ermutigt, korrigiert, stärkt Selbstvertrauen, fordert heraus.

Leistungsbewertung orientiert sich an diesen Kriterien:

Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt (SchulG § 48, Abs 2)

Leistungserhebungen werden möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt. Sie setzen jeweils eine angemessene Unterrichtszeit voraus. Die Lehrkraft strukturiert die Leistungsüberprüfung entsprechend den im Unterricht über eine bestimmte Zeit erarbeiteten Unterrichtsinhalten. Über die Kriterien, die zur Bewertung einer Leistung führen, wird informiert.

In der Schuleingangsphase werden die Lernfortschritte sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in einem Berichtszeugnis zum Ende des Schuljahres beschrieben. Zum Ende des 2. und im Laufe des 3. Schuljahres werden die Kinder an die Notengebung herangeführt. Ab dem ersten Halbjahr in Klasse 3 werden Noten in den Fächern erteilt sowie das Arbeits- und Sozialverhalten im Zeugnis beschrieben. In Klasse 4 werden die Leistungen ausschließlich mit Noten bewertet, das Halbjahreszeugnis wird durch eine begründete Schulformempfehlung für die Klasse 5 ergänzt.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Noten­stufen zu Grunde gelegt:

  1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforde­rungen in besonderem Maße entspricht.
  2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3. befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allge­meinen den Anforderungen entspricht.
  4. ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Män­gel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforde­rungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit be­hoben werden können.
  6. ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anfor­derungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Für nicht ausreichende Leistungen in einem Fach werden ab 1. Halbjahr Klasse 2 Förderempfehlungen geschrieben.

In allen Fächern fließen folgende Leistungen der Schüler in die Bewertung ein:

  • Ergebnisse mündlicher Mitarbeit und schriftlicher Lernzielkontrollen
  • Mitarbeit (im Rahmen aller Sozialformen des Unterrichts)
  • Anstrengungsbereitschaft
  • Heft- und Mappenführung
  • freiwillig erbrachte Zusatzleistungen
  • Einbringen eigener Medien und Materialien
  • Hausaufgaben

Schriftliche Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch und Mathematik werden von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse differenziert nach individuellem Leistungsstand und Lernvermögen erbracht. Sie fragen erworbene Kompetenzen ab. Ihr Inhalt bezieht sich auf jeweils behandelte Unterrichtsinhalte. Lernzielüberprüfungen werden so konzipiert, dass in den Aufgaben Reproduktionsleistungen und eigenständige Problemlösungen (unterschiedliche Anforderungsbereiche) in vereinbarten Anteilen repräsentiert sind.

Die Bewertungskriterien für Leistungsüberprüfungen sind erarbeitet, bekannt und werden in regelmäßigen Abständen evaluiert.

Durch ihre Unterschrift dokumentieren die Eltern, dass sie Kenntnis von der Leistung ihres Kindes genommen haben.

Lernstandserhebungen in Klasse 3
Zentrale Lernstandserhebungen sind ein Element der Leistungsüberprüfung. Sie werden in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Die Ergebnisse liefern den einzelnen Lehrkräften, der Schule, aber auch der Schulaufsicht und den Eltern Informationen über das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler im innerschulischen und landesweiten Vergleich. Sie bieten damit differenzierte Hinweise auf den Förder- und Lernbedarf der Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, die Unterrichtsqualität zu verbessern sowie die Vergleichbarkeit der schulischen Arbeit zu sichern.  

Gemeinsames Lernen

Für Kinder, die zieldifferent gefördert werden, gelten besondere Bestimmungen. Der Lernzuwachs wird ausschließlich in Berichtsform und Förderplänen dokumentiert. Die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs findet zum 15.12. statt. Der Förderort wird bestimmt, der Übergang in die nächste Klasse erfolgt ohne Versetzung (siehe auch Konzept zum Gemeinsamen Lernen).

 

Lern- und Förderempfehlungen

Lern- und Förderempfehlungen (§ 50 Abs. 3 SchulG) werden erstmals zum Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres erteilt. Sie beschreiben Minderleistungen und zeigen Wege auf, diese zu beheben. Hierzu können Vereinbarungen der Schule mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern gehören. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt einer Lern- und Förderempfehlung zu jedem Fach mit nicht ausreichenden Leistungen.

 

Lernstandserhebungen

Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) in den Grundschulen werden im 3. Schuljahr geschrieben. Bei der Durchführung kooperiert Nordrhein-Westfalen mit weiteren Bundesländern im Projekt VERA (Vergleichsarbeiten). Zentrale Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik liefern den einzelnen Lehrkräften, der Schule, aber auch der Schulaufsicht und Eltern Informationen über das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler im innerschulischen und landesweiten Vergleich. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Unterrichts und für die Beratung der Eltern. Sie bieten differenzierte Hinweise auf den Förderbedarf jedes einzelnen Schülers und tragen dazu bei, die Unterrichtsqualität zu verbessern und die Vergleichbarkeit der schulischen Arbeit zu sichern.  

 

Lesen

Die Grundlagen für erfolgreiches Lesen werden bereits im Vorschulalter gelegt. Studien zur Entwicklung von Lesemotivation bei Grundschülern ergaben, dass die Lesebegeisterung der Kinder in starkem Maße von der Familie beeinflusst und geprägt wird.

Kinder, die gelernt haben, einfache Strukturen zu bilden und Informationen auszuwerten und einzuordnen, arbeiten bei der Textaneignung effektiver und behalten den Lernstoff besser.

Lesekompetenz wird während der Grundschulzeit aufbauend vom 1. bis zum 4. Schuljahr erworben:

  • Buchstaben lernen
  • Buchstabenfolgen erkennen und verbinden (Silben lesen)
  • einfache und kurze Wörter lesen
  • einfache und kurze Wörter sinnentnehmend lesen
  • kurze Sätze sinnentnehmend lesen
  • häufige Wörter als Ganzes erfassen und in einem Zug lesen
  • einfache / zunehmend längere und schwierigere Texte sinnentnehmend lesen
  • Texterfahrungen auf den Umgang mit verschiedenen Medien übertragen (Anleitungen lesen und umsetzen, Medien nutzen und Informationen entnehmen)
  • Lesestrategien entwickeln und nutzen (Schlüsselwörter für das Verstehen erkennen, überfliegend lesen)

Zum Lernen und Ausbauen der Lesekompetenz stehen den Kindern klasseneigene Bücher zur Verfügung.

Besondere Projekte zur Förderung der Lesekompetenz

  • Besuche in der Stadtbücherei
  • Lesefloh-Training
  • Antolin – ein PC – Bearbeitungsprogramm zu gelesenen Büchern
  • Lesewettbewerb der Wittener Grundschulen
  • jahrgangsübergreifende Vorlesestunde
  • Autorenlesungen
  • themenbezogene Ausleihe (Stadtbücherei)

Tipps für Eltern siehe Üben

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Methodenkompetenz

Methodenkompetenz bedeutet, Lern- und Arbeitstechniken, Kommunikation, kooperatives Lernen zu beherrschen.

Informationen beschaffen, Ergebnisse präsentieren, Hefte übersichtlich führen, Arbeitstechniken wie Schneiden, Kleben, Abheften, Kommunikationstechniken wie aktives Zuhören, eine Meldekette einhalten sind Fertigkeiten, die in allen Unterrichtsfächern benötigt werden. Diese Kompetenzen müssen erlernt werden genauso wie Lesen, Schreiben, Rechnen.

Das Kollegium der Breddeschule nimmt seit April 2016 über drei Jahre hinweg an einer systemischen Fortbildung zu diesem Thema teil, damit im Anschluss ein Methodencurriculum für alle Jahrgänge als Teil des Schulprogramms verbindlich erstellt werden kann. Als Konsequenz aus den bisherigen Fortbildungsinhalten werden im Schuljahr 2016/2017 je ein Anteil aus den Bereichen Lern- und Arbeitstechniken sowie Kommunikation in den Jahresplan eingefügt.

 

Mitwirkungsorgane in der Schule

Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern arbeiten bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partner­schaftlich und vertrauensvoll zusammen. Miteinander schaffen Eltern und Lehrer eine Schulatmosphäre, in der sich Kinder wohl fühlen.

Klassenpflegschaft Vorsitz: Klassenpflegschaftsvorsitzender

Zusammensetzung: Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse, Klassenlehrer mit beratender Stimme

  Aufgaben: Alle Angelegenheiten, die wichtig für diese Klasse sind, werden besprochen, beraten und diskutiert.
Schulpflegschaft Vorsitz: Schulpflegschaftsvorsitzender

Zusammensetzung: Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, Schulleiter mit beratender Stimme.

  Aufgaben: Alle Angelegenheiten, die wichtig für alle Klassen sind, werden besprochen, beraten und diskutiert.
Schulkonferenz Vorsitz: Schulleitung

Zusammensetzung: Gewählte Lehrer / gewählte Eltern im Verhältnis 1:1  (bei Schulen mit bis zu 200 Kindern 6 Mitglieder)

  Aufgaben: Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitwirkungsorgan und entscheidet über alle wichtigen Schulangelegenheiten.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/Schulmitwirkung/index.html

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Noten

 

In der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) gibt es ein Berichtszeugnis zum Ende des Schuljahres. Bei dieser Zeugnisform handelt es sich um einen individuellen Entwicklungsbericht, in dem Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes sowie zu den einzelnen Fächern gemacht werden, sowie die Fehlzeiten aufgeführt sind (Fehlstunden: entschuldigt / unentschuldigt). Der Bericht enthält nicht nur Angaben zum Leistungsstand, sondern zeigt auch Fortschritte auf und gibt Anregungen für Hilfsmaßnahmen.

Ab dem 3. Schuljahr werden die Schüler behutsam an Noten herangeführt. Sie erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Zeugnis zum Schuljahresende, bestehend aus Leistungs- und Entwicklungsbericht, verbunden mit Zensuren.

Im 4. Schuljahr erhalten die Kinder ein Notenzeugnis im 1. und 2. Halbjahr. Eine begründete, schriftliche Empfehlung für den Übergang an eine weiterführende Schule ist Bestandteil des Zeugnisses im 1. Halbjahr. Diese Empfehlung ist nicht bindend.

Die Zensuren in den Fächern setzen sich zusammen aus den Bewertungen der schriftlichen Arbeiten, der Mitarbeit im Unterricht im Rahmen von Werkstätten, Projekten, dem Umgang mit Medien sowie der Qualität der Dokumentation. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Die Zensuren werden durch die Notenskala 1 bis 6 zum Ausdruck gebracht.

Zensurendefinition:

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

2. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

4. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

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Offener Ganztag

Im Anschluss an den Unterricht am Vormittag können Kinder den Offenen Ganztag (kostenpflichtig) nutzen. Damit sollen wichtige Ziele erreicht werden: 

  • Eltern soll die Sicherheit gegeben werden, dass ihr Kind gut und verlässlich aufgehoben ist. Damit wird ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. 
  • Chancengleichheit und Bildungsvoraussetzungen sollen bei aller Unterschiedlichkeit gegeben sein. Alle Kinder erhalten gleiche Lernchancen bei unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Breddeschule und dem Jugendamt der Stadt Witten sieht vor, dass das Offene Ganztagsgrundschulprogramm in den Räumlichkeiten im Haus der Jugend,  Nordstraße 15, direkt neben der Breddeschule stattfindet. Die Betreuung der drei Gruppen orientiert sich am Bedarf der Kinder und wird durch Fachpersonal gewährleistet: Themenbezogene, klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Aktivitäten, Arbeitsgemeinschaften und Projekte in unterschiedlichen Gruppen (z.B. Kunst, Theater, Musik, Sport etc.). Hier werden u.a. Hausaufgaben, unterstützt auch von Lehrern, erledigt.

Die Offene Ganztagsgrundschule ist von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Breddeschule gewährleistet die Betreuung in der Kernzeit von 8.00 Uhr  bis 11.40 Uhr und das Haus der Jugend im Anschluss daran  bis 16.00 Uhr. Die Zusammenarbeit zwischen OGS und offenem Kinderbereich im „Haus der Jugend“ (offener Kinderbereich im Rahmen der Jugendförderung) ermöglicht durch die Teilnahme an  offenen Angeboten eine Verlängerung der Betreuungszeit für Kinder bis 17.45 Uhr (pädagogischer Dreiklang). Diese außerunterrichtlichen Freizeit- und Förderangebote stehen allen Kindern (auch nicht angemeldeten Kindern im Ganztag) der Breddeschule kostenlos offen.

Die Anmeldung in der OGS erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Die Landesregierung sieht einen Elternbeitrag vor. Dieser ist einkommensabhängig und  sozial gestaffelt. Die 75 Plätze in der  OGS sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Deshalb ist eine rechtzeitige Anmeldung unbedingt zu empfehlen. Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit und festgelegten Kriterien.

Darüber hinaus wird auf freiwilliger Basis gegen ein zusätzliches Entgelt (zur Zeit 3,00 Euro pro Tag und pro Kind).eine warme Mittagsmahlzeit in der Boecker-Stiftung angeboten.

Die Betreuung erfolgt auch in den Schulferien sowie an den beweglichen Ferientagen – außer einer Schließung für ca. 3 Wochen in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien über den Jahreswechsel.

Regelmäßig finden Besprechungen zwischen Schule, Mitarbeitern der OGS, Jugendhilfe und dem Kollegium der Breddeschule statt. Neben Organisatorischem, den außerunterrichtlichen Angeboten in Kooperation mit der Jugendhilfe und der Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen (QUIGGS) wird die gemeinsame Arbeit reflektiert und evaluiert.

Die Offene Ganztagsgrundschule ist zu erreichen unter der Telefonnummer 27 91 84 oder 20 51 08

Anmeldeformulare sind im Sekretariat der Breddeschule sowie im Haus der Jugend erhältlich.

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Pausenregeln

In den Pausen gelten für alle verbindlich diese Regeln:

  • Ich höre auf die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer und befolge sie.
  • Ich ärgere keine anderen Kinder und störe sie nicht beim Spielen.
  • Ich tue anderen Kindern nicht weh.
  • Ich werfe nicht mit Steinen, Sand, Schnee und anderen Sachen.
  • Ich versuche, Streit friedlich zu lösen.
  • Ich benutze die Toilettenräume nur, um zur Toilette zu gehen und die Hände zu waschen. Ich halte die Toiletten sauber.
  • Im Schulgarten kann ich lesen, mich ruhig unterhalten und entspannen. Es wird nicht getobt.
  • Ich gehe mit allen Spielsachen und Gegenständen in der Pause ordentlich um.

Dieser Pausenvertrag wird zwischen Schule, Kind und Eltern geschlossen, unterschrieben und zur Personalakte des Kindes genommen.

Bei Verstoß gegen die Regeln gelten folgende Vereinbarungen und Konsequenzen:

  • Entschuldigung
  • Wiedergutmachung (z.B. etwas reparieren, ersetzen, reinigen)
  • Pausenverbot
  • Schulgartenverbot (z.B. bei Toben im Schulgarten)

Praktikum

Schüler aus weiterführenden Schulen führen im Rahmen des Unterrichts in den Klassen 9, 10 und 11 ein berufsorientierendes Praktikum durch, in dem sie das Sozialgefüge der Schule in ihrer Vielschichtigkeit kennen lernen können.

Die Breddeschule nimmt gern Praktikanten auf. Eine begrenzte Anzahl von Praktikumsplätzen steht zur Verfügung. Eine rechtzeitige, schriftliche Bewerbung ist Voraussetzung.

Praxissemester

Das Praxissemester ist ein Hochschulsemester für angehende Lehrer. An allen lehrerausbildenden Universitäten beginnt das Praxissemester im zweiten oder dritten Semester des Masters of Education, und damit verbringen Lehramtsstudierende fünf Monate schwerpunktmäßig am Lernort Schule. Die Schule unterstützt die Kompetenzentwicklung der Studierenden in allen Teilbereichen von Unterricht, Erziehung, Schulleben und Schulkultur.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/Praxiselemente/Praxissemester/index.html

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Qualität

Gute Schule

Alle Aktivitäten und Maßnahmen, die auf schulische Qualitätsverbesserung zielen, setzen bei Schülern und Lehrern die Identifikation mit Schule voraus.

Nur in der daraus erwachsenden, freundlichen Atmosphäre ist engagierte und kooperative Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Schülern, Lehrern, Eltern, außerschulischen Partnern) möglich und fruchtbar.

Guter Unterricht

Die Vermittlung von Basisqualifikationen unter Berücksichtigung des Förderbedarfs eines jeden Schülers steht im Mittelpunkt guten Unterrichts. Das setzt eine sorgfältige Planung jeder Unterrichtseinheit voraus. Die gründlichste Planung bleibt wirkungs- und erfolglos, wenn das Arbeitsklima nicht stimmt. Nur in einer Atmosphäre gegenseitigen Achtens, Akzeptierens und Respektierens ist guter Unterricht möglich.

Guter Lehrer

„Gute Schule“ und „Guter Unterricht“ sind ohne den „Guten Lehrer“ nicht denkbar. Er geht gewissenhaft  mit der Unterrichtszeit um. Er erzieht, unterrichtet, berät und beurteilt. Er arbeitet im Team und bezieht alle an Erziehung und Bildung beteiligten Personen mit ein. Außerdem muss er organisieren und verwalten und in der Lage sein, zu evaluieren und zu innovieren.

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Radfahrausbildung

Ein besonders wichtiger Bereich im Sachunterricht ist die Verkehrserziehung. In Zusammenarbeit mit Polizei und Eltern werden den Schülern, beginnend im 1. Schuljahr, Gefahren und Verhaltensregeln im Straßenverkehr, sei es als Fußgänger oder Radfahrer, nahe gebracht.

Im 1. Schuljahr beginnt die Radfahrausbildung auf dem Schulhof (Schonraum). Sie wird im 2. Schuljahr mit weiterführenden Übungen fortgesetzt. Ein Fahrrad (auch geliehen) und ein eigener Helm sind Pflicht. Erste Fahrpraxis ist wünschenswert. Eine Mitverantwortlichkeit der Eltern besonders auch für das außerschulische Üben ist unumgänglich.

Im 3. Schuljahr wird das Radfahrtraining intensiviert. Im 4. Schuljahr erfolgen abschließend eine praktische und eine theoretische Überprüfung des Gelernten. Diese Überprüfung ist kein Freifahrtschein, auch weiterhin muss das Radfahren kontinuierlich geübt werden, damit das Kind an Sicherheit als Straßenverkehrsteilnehmer gewinnt.

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Schuleingangsphase – das erste und zweite Schuljahr

In der  Breddeschule wird in den Klassen 1 und 2 (Schuleingangsphase) jahrgangsgebunden unterrichtet.

Die Schuleingangsphase kann je nach Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes ein bis drei Jahre dauern. An der Entscheidung werden die Eltern beteiligt.

 

Schulfest

Zu Beginn eines neuen Schuljahres wird gemeinsam mit der OGS und der Schulpflegschaft überlegt, ob ein Schulfest kurz vor den Sommerferien stattfinden kann.

 

Schulregeln

An unserer Schule gibt es für alle verbindliche Schul-, Klassen- und Pausenregeln.

Die Zeit, die Kinder und Lehrer miteinander in der Schule verbringen, ist wertvoll. Deshalb werden alle dazu angehalten, respektvoll, rücksichtsvoll und höflich miteinander umzugehen. Die Schulregeln sind mit den Mitarbeitern der OGS abgesprochen und gelten somit auch in diesem Bereich. Sie sind für alle sichtbar textlich und bildlich dokumentiert an einer Wand im Schultreppenhaus.

In der Schule gelten für alle verbindlich diese Regeln:

  • Wir akzeptieren keine Gewalt.
  • Prügeln und Schimpfwörter sind keine Lösung.
  • Wir reden freundlich und höflich miteinander.
  • Wir bewegen uns ruhig und leise in unserer Schule.
  • Wir sorgen dafür, dass unsere Schule sauber und ordentlich ist und bleibt. Dazu gehören auch unsere Toiletten, der Schulhof, die Klassenräume und die Flure.
  • Wir gehen sorgsam mit allen Gegenständen um.

In den Klassen gelten für alle verbindlich diese Regeln:

  • Wir melden uns. 
  • Wir hören einander gut zu.   
  • Wir gehen freundlich miteinander um.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Nach dem Stillesignal sind wir sofort leise.
  • Wir halten unseren Klassenraum sauber.  
  • Wir schleichen wie die Indianer durch das Schulgebäude.

In den Pausen gelten für alle verbindlich diese Regeln:

  • Ich höre auf die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer und befolge sie.
  • Ich ärgere keine anderen Kinder und störe sie nicht beim Spielen.
  • Ich tue anderen Kindern nicht weh.
  • Ich werfe nicht mit Steinen, Sand, Schnee und anderen Sachen.
  • Ich versuche, Streit friedlich zu lösen.
  • Ich benutze die Toilettenräume nur, um zur Toilette zu gehen und die Hände zu waschen. Ich halte die Toiletten sauber.
  • Im Schulgarten kann ich lesen, mich ruhig unterhalten und entspannen. Es wird nicht getobt.
  • Ich gehe mit allen Spielsachen und Gegenständen in der Pause ordentlich um.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung / Verstoß gegen die Regeln finden sich hier: Pausenregeln

In wöchentlichen Sitzungen des Klassenrates werden Anliegen der Klasse im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und auch Streitigkeiten geklärt.

Für ein friedliches Miteinander stehen außerdem die von den Viertklässlern gewählten Streitschlichter zur Verfügung. Sie werden nach dem Bensberger Modell ausgebildet und helfen ihren Mitschülern adhoc oder nach Anmeldung zu einer festgelegten Zeit, Streit zu schlichten oder Probleme zu lösen.

Ziel ist immer die Einsicht des Kindes, dass es etwas falsch gemacht hat und sein Verhalten ändern muss. Wenn ein Kind fortgesetzt Regeln missachtet, muss es sein Fehlverhalten erklären und  ein Verhaltensprotokoll anfertigen. Hinzu kommt das erzieherische Gespräch mit dem Kind, die Ermahnung. Die Eltern werden über das Fehlverhalten ihres Kindes vom Klassenlehrer informiert.

Sollten erzieherische Einwirkungen ohne Erfolg bleiben und die Rechte anderer gefährdet oder verletzt werden, greifen die Ordnungsmaß­nahmen des Schulgesetzes (§ 53 „Das neue Schulgesetz – Erzieherische Einwirkung, Ordnungsmaßnahmen“) wie

  • der schriftliche Verweis
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
  • die Androhung der Entlassung von der Schule
  • die Entlassung von der Schule
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde

  

Schulweg

Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der sicherste. Vor Schuleintritt sollte der sicherste Schulweg von der Haustür bis zum Schultor mit dem Kind regelmäßig intensiv geübt werden. Hilfreich ist, wenn Kinder morgens gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule gehen und mittags auch gemeinsam wieder nach Hause. Dann fällt gerade den Schulanfängern der Abschied von den Eltern nicht so schwer. Die von der Schule im ersten Schuljahr zur Verfügung gestellten Warnwesten bieten zusätzliche Sicherheit und sollten von Anfang an und vor allen Dingen in der dunklen Jahreszeit unbedingt getragen werden.

http://www.dvr.de/presse/informationen/881.htm

https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/verkehrssicherheit/kinder-schueler-studierende.html

 

Schulsozialarbeit

Seit Februar 2016 ist Theresa List über das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten im Rahmen der „Frühen Hilfen“ als Schulsozialarbeiterin tätig. Jeden Dienstag und Freitag steht sie Kindern, Eltern und Lehrern der Breddeschule als Beraterin zur Verfügung. Ihre Arbeit ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht!

Aufgabenbereiche

für Schülerinnen und Schüler:

  • erlebnispädagogische Projekte
  • Anti-Gewalt-Training mit einzelnen Klassen zur Förderung und Erweiterung der sozialen Kompetenz
  • Kleingruppenarbeit zur Förderung von Aufmerksamkeit und Konzentration
  • geschlechtsspezifische Angebote für Jungen und Mädchen
  • individuelle Beratung

für Eltern:

  • offene Sprechstunde
  • Vermittlung von außerschulischen Hilfen/Angeboten
  • Mittler-Funktion zwischen Eltern und Lehrkräften / Eltern und SchülerInnen
  • Unterstützung bei familiären Konflikten
  • Elterntreff mit Themenschwerpunkten
  • themenbezogene Elternabende
  • Beratung in sozialpädagogischen Fragen
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Sprechstunden

nach Vereinbarung unter der Rufnummer 0173 – 7158862 oder per

e-mail theresa.grote@stadt-witten.de

weitere Infos:

http://www.witten.de/bildung-soziales/familie/fruehe-hilfen/

 

Sekretariat

Das Sekretariat der Breddeschule ist an zwei Tagen in der Woche besetzt. Frau Sieling ist bei allen Fragen gern behilflich:

freitags von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr (jede Woche)

dienstags von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr (alle 2 Wochen)

Telefon 02302 5815640

breddeschule@schule-witten.de

 

Sozial- und Arbeitsformen des Unterrichts

Im Laufe eines Vormittags bedient sich der Unterricht zum Arbeiten verschiedener Sozialformen.

Bei der Einzelarbeit erledigt jedes Kind seine Aufgabe allein. Die Aufgaben können für alle Kinder gleich, aber auch differenziert sein.

Bei der Partnerarbeit bearbeiten zwei Kinder eine Aufgabe gemeinsam, in der Regel zwei Tischnachbarn oder auch zwei Kinder, die speziell diese Arbeit gemeinsam in Angriff nehmen wollen.

Bei der Gruppenarbeit lösen die Kinder ihre Aufgabe im Team. Dieses Arbeitsteam kann sich aus der Sitzordnung ergeben, kann gelost, gewählt u.ä. werden. Die Themen der einzelnen Gruppen können arbeitsgleich oder arbeitsdifferent sein. Neben der inhaltlichen Arbeit haben einzelne Gruppenmitglieder unterschiedliche Aufgaben, die zum Gelingen der gemeinsamen Arbeit beitragen: der Zeitwächter, der Ordnungshüter, der Leisewächter … Die Ergebnisse werden auf unterschiedliche Art und Weise vorgestellt, z.B. als mündliche Präsentation oder Plakat in der eigenen Klasse oder in der Patenklasse … Die Kinder erleben sich als Fachleute für ihr Thema.

Im Gesprächskreis wird nicht nur inhaltlich diskutiert, sondern es werden zudem Gesprächsregeln trainiert (z.B. Meldekette einhalten, deutlich sprechen, zuhören, auf Beiträge anderer eingehen).

Innerhalb der Werkstattarbeit wird den Schülern zu einem bestimmten Thema ein vielfältiges Angebot an Lernsituationen und -materialien für Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit zur Verfügung gestellt. Hier können einzelne Kinder durchaus zum Profi für ihr Thema und somit zum professionellen Helfer für andere Kinder werden. Das Kind dokumentiert seine Leistungen in einem Portfolio.

Eine weitere Arbeitsform ist das Lernen an Stationen. Es ermöglicht jedem Schüler optimales Üben, denn die Auswahl des Angebots orientiert sich an den Möglichkeiten/Fähigkeiten der Kinder – an den Notwendigkeiten bei schwachen Lernleistungen genauso wie an den Anforderungen für leistungsstärkere Schüler. Jeder Einzelne arbeitet und kontrolliert in der Regel weitgehend selbstständig. Mindestanforderungen werden allerdings gestellt und müssen erfüllt werden. Der Lehrer übernimmt Moderatorenfunktion und wird zum Berater.

Eine Form des Lernens an Stationen ist die Freie Arbeit. Hier gibt es ein vielfältiges Angebot an Arbeitsmaterialen und –aufgaben zu unterschiedlichen Themenbereichen, das von jedem Schüler nach Interesse, Bedürfnis und zur Verfügung stehender Zeit genutzt werden kann.

Je nach Zielsetzung hat jede Arbeits- und Sozialform ihre Berechtigung, wobei einige besonders die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Schülers fördern.

METHODENKOMPETENZ

 

Sport und Schwimmen

Da die Breddeschule über keine Turnhalle verfügt, müssen die Kinder dorthin laufen. Die Jahrgänge 1 und 2 gehen zur Gerichtsschule, 3 und 4 zur ehemaligen Wideyschule. Der Schwimmunterricht in Klasse 2 und 3 findet im Lehrschwimmbecken der Brenschenschule in Bommern statt. Zu dieser Sportstätte fahren die Kinder mit dem Schulbus. 

Kurz vor den Sommerferien findet ein Sport- und Spielfest auf dem Jahnplatz statt. Integriert sind die Bundesjugendspiele. Ohne Einsatz der Eltern wären sie nicht durchführbar. Eine Urkunde bescheinigt jedem Kind seine Leistungen. Viele bekommen eine Sieger- oder Ehrenurkunde.      

Alljährlich nehmen die Zweitklässler am Spiel- und Sportfest in der Husemann-Sporthalle teil, ausgerichtet vom Stadtsportbund. Basierend auf den Ergebnissen werden der Schule zusätzliche Sportangebote unterbreitet (Sportkarussell).

An den jährlich stattfindenden Grundschul -Turnieren (Basketball, Fußball, Ringen) nimmt die Breddeschule teil.

 

Streitschlichter

Die Streitschlichtung durch Schüler ist eine gute Hilfe, Lösungen bei Konflikten zu finden. Sie bietet einen Weg  für die Kontrahenten, gemeinsam zum Frieden zu kommen, sich am Schluss in die Augen sehen zu können und zufrieden zu sein.

Folgende Ziele verfolgt Streitschlichtung:

  • Streit schlichten
  • einen stärkeren Sinn für Zusammenarbeit entwickeln
  • das Schulleben verbessern, indem Spannungen und Feindseligkeit vermindert werden
  • Schülerbeteiligung steigern
  • Kommunikation, kritisches Denken entwickeln
  • Schüler-Schüler-Beziehungen verbessern
  • Schüler-Lehrer-Beziehungen verbessern
  • Selbstachtung aufbauen

Der Prozess der Vermittlung ist in vier Schritte gegliedert:

  1. Schlichtung einleiten
  2. Sachverhalt klären und Streitanteile finden
  3. Lösungen suchen und Verständigung finden
    1. Was bin ich bereit zu tun?
    2. Was erwarte ich vom anderen?
  4. Vereinbarungen schriftlich festhalten

Das Programm der Mediation ist in der Schule bekannt und akzeptiert. Im dritten und vierten Schuljahr werden Kinder innerhalb einer Unterrichtsreihe für die Problematik sensibilisiert. Sie selbst entscheiden, welchen Jungen und welches Mädchen sie aus ihrer Mitte als kompetente Streitschlichter wählen. Im Anschluss an die Wahl erfolgt eine systematische Ausbildung der Streitschlichter. Die Streitschlichter stellen sich als Team in den einzelnen Klassen vor und erklären den MitschülerInnen ihre Tätigkeit. Im Stundenplan ist eine Stunde für diesen Mediationsprozess fest verankert. Sie wird regelmäßig genutzt, um Konflikte zu besprechen und einer Lösung nahe zu bringen. Für diese Gespräche gibt es einen eigens eingerichteten und genutzten Raum. Die Kontrahenten dürfen sich je einen Streithelfer wählen, der ihr Vertrauen hat.

Bis zum Ende ihrer Schulzeit sind jeweils zwei Jungen und zwei Mädchen als Mediatoren tätig.

Wir betrachten dieses Mediationsprogramm als eine Maßnahme zu einem noch ausbaufähigen schulinternen Modell zur Gewaltprävention, zum Erlernen von Sozialkompetenz und als Baustein für eine Streit- bzw. Gesprächskultur.

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Tag der offenen Tür

Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke seit dem Schuljahr 2008/09 ist es den Eltern freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Ein Besuch der Breddeschule am Tag der offenen Tür kann bei der Entscheidungsfindung  behilflich sein. Hier können Eltern und zukünftige Schulkinder Schulluft schnuppern, Fragen stellen, am Unterricht teilnehmen. Der Termin im Herbst kurz vor den Schulanfängeranmeldungen wird in den Kindertageseinrichtungen, auf der Homepage der Breddeschule  und in der Presse bekannt gegeben.

 

Termine

siehe Terminkalender

 

Theater

Um die Kinder an kulturelle Angebote heranzuführen, besuchen alle Klassen der Breddeschule gemeinsam einmal im Jahr ein Theater im Revier. Mit bestellten Bussen fahren Kinder, Lehrer und begleitende Eltern an einem Vormittag kurz vor Weihnachten oder zu Beginn des neuen Jahres zur Kindertheatervorstellung. Hier lernen die Kinder die besondere Atmosphäre des Theaters und den Zauber des Bühnenschauspiels kennen.

 

Trödelmarkt

Einmal im Jahr vor den Osterferien „trödeln“ die Kinder. Sie kaufen und verkaufen mitgebrachte Kleinigkeiten wie Bücher und Spiele, die sie vorher mit Preisschildchen versehen haben. Nichts kostet mehr als 5 Euro. Hier lernt man das Rechnen.

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Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde:                8.15 Uhr bis  9.00 Uhr

2. Stunde:                9.00 Uhr bis  9.45 Uhr

Hofpause:                9.45 Uhr bis 10.00 Uhr

Frühstückspause:    10.00 Uhr bis 10.10 Uhr

3. Stunde:             10.10 Uhr bis 10.55 Uhr

4. Stunde:             10.55 Uhr bis 11.40 Uhr

Hofpause:              11.40 Uhr bis 11.55 Uhr

5. Stunde:             11.55 Uhr bis 12.40 Uhr

6. Stunde:             12.40 Uhr bis 13.25 Uhr

Die im Stundenplan festgelegten Zeiten sind verlässlich. Soweit sich aus organisatorischen Gründen Änderungen ergeben, erfolgt immer rechtzeitig eine Nachricht.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind bis spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule ist.

Nach Unterrichtsbeginn um 8:15 Uhr werden zur Sicherheit der Kinder die Tore zum Schulhof geschlossen. Während der Pausenzeiten und nach Absprache kann die Schule besucht werden.

 

Üben

Übung macht den Meister! Lerninhalte müssen geübt werden, um sie sich einzuprägen.

Beispiel für das Auswendigschreiben von Lernwörtern:

Das Kind liest das Wort laut vor.

Es deckt das Wort ab.

Es schreibt das Wort in die Luft / mit dem Finger auf den Tisch.

Es buchstabiert das Wort.

Es schreibt das Wort auswendig auf.

Es kontrolliert das Wort Buchstabe für Buchstabe.

Wenn das Wort falsch geschrieben ist, wird es noch einmal richtig geschrieben.

 

Beispiel für eine rechtschriftliche Übung anhand eines vorgegebenen Textes:

Ordne die Wörter: Nomen, Verben, Adjektive, andere Wörter!

Ordne die Wörter nach der Anzahl der Buchstaben!

Ordne die Wörter nach der Anzahl der Silben!

Schreibe alle Nomen in der Einzahl und Mehrzahl! (das Haus – die Häuser)

Schreibe die Verben in der Grundform und in einer Anwendungsform! (laufen, er läuft)

Schreibe alle Wörter mit Dehnungszeichen! (Dehnungs-h, ie, aa, oo, ee)

Schreibe alle Wörter mit doppeltem Mitlaut! (ll, mm, ss,…)

Schreibe alle Wörter mit schwierigen Buchstaben! (ß, tz, v, st, sp, qu, eu, ck)

Schreibe alle Wörter, die mit d, t, g, k, b, p enden und suche ein verwandtes Wort! (der Weg – die Wege, das Land – die Länder)

Schlage im Wörterbuch nach und suche verwandte Wörter!

Übe Wörter, bei denen du noch unsicher bist, besonders gut!

Übe Fehlerwörter so lange, bis du sie richtig schreiben kannst! (Kartei anlegen)

 

TIPP: Merkzettel mit schwierigen Wörtern kleben zu Hause an der Tür, am Schrank, an der Wand, damit sich dem Kind die Wortbilder einprägen.

 

Beispiel für das Üben des Lesens:

Lesen lernt man nicht nur durch Lesen in der Schule, sondern es muss auch regelmäßig zu Hause vor allem zu Beginn des Lesenlernens mit Hilfe der Eltern trainiert werden.

 

TIPPS:

Lassen Sie Ihr Kind vorlesen!

Lassen Sie Ihr Kind das Wort in Silben zerlegen und klatschen!

Lassen Sie Ihr Kind einzelne Wörter buchstabieren!

Lassen Sie Ihrem Kind Zeit, wenn Sie unterwegs sind, Wörter auf Plakaten, in Schaufenstern etc. zu erlesen!

Gehen Sie mit Ihrem Kind in die Stadtbücherei. Der Kinderleseausweis ist kostenlos! Das Kind soll selbst aussuchen, welche Bücher es lesen und ausleihen möchte.

Kaufen Sie Ihrem Kind gelegentlich ein Buch. Kinder sind stolz auf einen solchen Besitz.

Gerade zum Schulanfang brauchen Kinder Bücher mit wenig Schrift, Druckschrift und Bildern, die den Inhalt des Gelesenen kindgemäß unterstützen.

 

Lassen Sie Ihrem Kind Zeit, das Lesen zu erlernen! Lesen macht Freude!

 

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule

Im Dezember finden die Beratungen für den Übergang in die weiterführende Schule statt. Daran beteiligt sind zunächst alle Lehrer, die das Kind unterrichten. Gemeinsam wird eine Empfehlung ausgesprochen und mit den Erziehungsberechtigten erörtert. Zur Wahl stehen Hauptschule, Realschule und Gymnasium, wobei alle Bildungsgänge auch in der Gesamtschule bzw. bis Klasse 10 in der Sekundarschule erfüllt werden können. Für Kinder im Rahmen von Integration und Inklusion werden individuelle Lösungen vor Ort gesucht, die sonderpädagogische Förderung oder intensive Deutschförderung berücksichtigen.

Die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen finden an festgelegten Tagen nach den Halbjahreszeugnissen im Februar statt. Dabei melden die Erziehungsberechtigten unter Vorlegen von Halbjahreszeugnis und Empfehlung ihr Kind an einer Schule ihrer Wahl an.

Ein wichtiges Instrumentarium für den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist die Schatzkiste. Die Arbeit an der Schatzkiste beginnt im 4. Schuljahr. Hierbei handelt es sich um eine individuell gestaltete Pappkartonage im Din-A-4 Format, die jedes Kind mit Informationen füllt. Sie ist der Platz, an dem Erinnerungen und Erfahrungen gesammelt werden, sie ist in vertrauter Atmosphäre über einen längeren Zeitraum hinweg entstanden. Die Kinder setzen sich mit ihrer eigenen Person in Form eines Steckbriefes, den bevorzugten Lernmethoden, dem Umgang mit Gefühlen wie Glück und Wut, den Wünschen und Gedanken zu der weiterführenden Schule und den ganz individuellen Interessen und Stärken auseinander. Die ‚Schatzkiste‘ ist frei von Bewertung und enthält ausschließlich positive und stärkende Elemente.

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VERA – Vergleichsarbeiten in Klasse 3

Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) in den Grundschulen werden im 3. Schuljahr geschrieben. Bei der Durchführung kooperiert Nordrhein-Westfalen mit weiteren Bundesländern im Projekt VERA (Vergleichsarbeiten). Zentrale Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik liefern den einzelnen Lehrkräften, der Schule, aber auch der Schulaufsichtsbehörde und der Eltern Informationen über das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler im innerschulischen und landesweiten Vergleich. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Unterrichts und für die Beratung der Eltern. Sie bieten differenzierte Hinweise auf den Förderbedarf jedes einzelnen Schülers und tragen dazu bei, die Unterrichtsqualität zu verbessern und die Vergleichbarkeit der schulischen Arbeit zu sichern. 

http://www.schulentwicklung.nrw.de/vera3/informationen-fuer-eltern/index.html

 

VeranstaltungenSchultag

Adventszeit

Der Freitag vor dem ersten Advent ist ein ganz besonderer Tag. An diesem Morgen basteln alle Klassen in den ersten drei Schulstunden winterliche Dekoration für die Klassenräume und das Schulgebäude.

Der Verschönerungsverein Hohenzollern stellt in der Nordstraße Tannen auf. Diese werden durch Kinder der einzelnen Klassen, OGS und Kindertreff geschmückt.

In der Adventszeit treffen sich alle Schüler und Lehrer montags vor dem Unterricht zum gemeinsamen Adventssingen auf dem Schulhof. Es werden Knusperhäuschen hergestellt und Plätzchen gebacken. Am Nikolaustag gibt es eine kleine Überraschung für jedes Kind.

Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit übt der Chor, bestehend aus Kindern der dritten und vierten Klassen, Winter- und Weihnachtslieder. Auch Instrumentalisten wirken mit. An einem Freitag im Dezember wird dann auf der Rathausbühne inmitten des Wittener Weihnachtsmarktes ein Adventskonzert gegeben. Außerdem tritt der Chor in den benachbarten Seniorenresidenzen auf.

In der Vorweihnachtszeit gibt es außerdem ein besonderes Angebot des Wittener Stadtmarketings für Schulen. Auf der Eisbahn des Weihnachtsmarktes können die Kinder an einem Vormittag im Klassenverband Schlittschuh laufen. Dieses Angebot nimmt die Schule gerne an. 

Ausflüge

Kurz vor den Sommerferien gibt es den Schulwandertag, mit dem Rucksack auf dem Rücken ist der Spielplatz auf dem Hohenstein das Ziel. Zusätzlich machen einzelne Klassen Ausflüge, z.B. zum Tierpark in Dortmund, zum Planetarium in Bochum, ins Neandertalmuseum bei Düsseldorf, zur DASA in Dortmund, zum Bergbaumuseum Bochum, zur Zeche Nachtigall. Einmal in der Grundschulzeit findet eine mehrtägige Klassenfahrt statt.

Brandschutz

In der ersten Woche nach den Herbstferien findet eine angekündigte Feueralarm-probe/Evakuierungsübung statt, im 2. Schulhalbjahr nach den Osterferien eine zweite unangekündigte, um richtiges Verhalten bei Ausbruch eines Feuers zu üben. Dazu gehört auch die Notrutschen-Übung.

Erster Schultag

Die Einschulung der Erstklässler erfolgt an der Breddeschule am 2. Tag nach den Sommerferien. Für interessierte Familien findet in der Johanniskirche (evangelisch) und in der Marienkirche (katholisch) ein Schulanfängergottesdienst statt. Nach der Begrüßung in der Schule und einer Aufführung der Viertklässler geht es zum ersten Mal in den Unterricht.

Mit den Schultüten in der Hand erwarten die Eltern nach etwa 40 Minuten ihre Kinder zurück. In der Zwischenzeit sorgen die Eltern der Paten (Klasse 4) für kleine Erfrischungen. 

Karneval

Am Freitag vor Rosenmontag wird in der Schule Karneval gefeiert. Alle Kinder dürfen verkleidet zur Schule kommen. Es wird gespielt und fröhlich gefeiert.

Klassenfeste

Jede Klasse veranstaltet individuell seine Klassenfeste. Diese Treffen fördern ein gutes soziales Klima, helfen Hemmungen abzubauen, lassen Schule durchschaubarer werden. Zum Ende der Grundschulzeit machen die Kinder einen Tagesausflug, andere geben ein Abschiedsfest.

Radfahrausbildung

Ein besonders wichtiger Bereich im Sachunterricht ist für unsere Innenstadtkinder die Verkehrserziehung. In Zusammenarbeit mit Polizei und Eltern werden den Schülern, beginnend im 1. Schuljahr, Gefahren und Verhaltensregeln im Straßenverkehr, sei es als Fußgänger oder Radfahrer, nahe gebracht. Im ersten Schuljahr beginnt die Radfahrausbildung im Schonraum auf dem Schulhof. Im zweiten und dritten Schuljahr wird das Radfahrtraining intensiviert. Abschließend erfolgen eine praktische und eine theoretische Überprüfung des Gelernten im 4. Schuljahr.

Am Elternabend werden die jeweiligen Ziele der Radfahrausbildung erläutert und die Mit-Verantwortlichkeit für das Üben in die Hände der Eltern gelegt.

Schulfest

Schulfeste werden in gemeinsamer Verantwortung des Pädagogischen Dreiklangs (Grundschule, OGS, Kindertreff) geplant und durchgeführt.

Sportliche Aktivitäten

Sport findet an unserer Schule entsprechend der Stundentafel statt. Die Sportstätten sind Gerichtsschule, Wideyschule und Brenschenschule, die wir zu Fuß oder mit einem Schulbus erreichen.

Alljährlich nehmen Zweitklässler an einem Sporttest in der Husemann-Sporthalle teil. Es wird die sportliche Fitness der teilnehmenden Kinder überprüft. Je nach Bedarf wird ein zusätzliches Förderangebot in enger Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Sportvereinen  gemacht. In Klasse 4 gibt ein Nachtest über Entwicklungsfortschritte Aufschluss.

Kurz vor den Sommerferien findet ein Sport- und Spielfest statt. Integriert sind die Bundesjugendspiele. Dabei finden Spaß und Leistung gleichermaßen Berücksichtigung. Eine Urkunde bescheinigt jedem Kind seine Leistungen. Viele bekommen eine Sieger- oder Ehrenurkunde.

An den jährlich stattfindenden Grundschul -Turnieren (Basketball, Fußball, Ringen) nimmt die Breddeschule, wenn möglich, teil. Meist kommen die Kinder mit einer Urkunde zurück.

Daneben existieren vielfältige Kooperationen mit Sportvereinen (z.B.Tennis).

St. Martin

In jedem Jahr findet ein Laternenumzug statt, den St. Martin auf seinem Pferd begleitet, unterstützt von Schul- und Posaunenchor. Nach dem Umzug gibt es auf dem Schulhof Brezeln, Hot Dogs und Früchtepunsch.

Theaterbesuch

Um den Jahreswechsel findet ein besonderes kulturelles Ereignis statt. Alle Kinder und Lehrer sehen gemeinsam ein Theaterstück in einem der umliegenden Schauspielhäuser an.

Trödelmarkt

Einmal im Jahr vor den Osterferien „trödeln“ die Kinder. Sie kaufen und verkaufen mitgebrachte Kleinigkeiten (Bücher, Spiele u.ä.). Nichts kostet mehr als 5 Euro.

Verabschiedung

Am letzten Tag vor den Sommerferien findet zur Verabschiedung der 4. Klassen eine Schulfeier statt. Die Kinder der 1. Klassen bedanken sich mit einem Erinnerungsfoto bei ihren Paten. Die Kinder der 2. Klassen verabschieden sich mit Musik, Gedichten oder einem szenischen Spiel.

Vorlesetag

Vorlesen einmal anders herum: Lehrer lesen den Kindern vor. Vorlesen bedeutet Zuwendung und Aufmerksamkeit, es fördert die Sprachentwicklung und hat einen hohen Stellenwert im Leselernprozess. Für diesen besonderen Tag sucht jeder Lehrer ein Buch aus, aus dem er vorlesen wird: spannend, lustig, informativ oder in einer fremden Sprache, für Jungen oder für Mädchen. Alle Kinder informieren sich anhand der ausgehängten Klappentexte über die Bücher und tragen sich in eine Liste für das Buch ihrer Wahl ein. Am Vorlesetag selbst gibt es die Eintrittskarte, und der Vorleser liest den Kindern in ganz besonderer Atmosphäre aus seinem Buch vor. An guten Kinderbüchern haben nicht nur die Kinder  Freude, sondern auch die Vorleser. Vorlesen ist eine sehr einfache und gleichzeitig wirkungsvolle Methode, Kindern Spaß am Lesen zu vermitteln, Kreativität und Fantasie zu fördern.

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Wandertag

Kurz vor den Sommerferien wird ein Schulwandertag durchgeführt. Alle Wanderer – Kinder, Lehrer und Eltern, starten gemeinsam an der Schule und „erklimmen“ mit Rucksack und kleinem Frühstück den Hohenstein. Der Spielplatz mit seinen vielfältigen Bewegungs- und Spielmöglichkeiten ist das Ziel und lässt alle Strapazen des Aufstiegs vergessen.

 

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Zahn-Fit-Projekt

Seit vielen Jahren nimmt die Breddeschule am „Zahnfit“-Projekt teil, das vom Gesundheitsamt initiiert und durchgeführt wird.

Dazu macht das „Zahnmobil“ halbjährlich Station an unserer Schule. Mit Einverständnis der Eltern wird eine Fluoridlackierung zur Zahnschmelzhärtung/Kariesprophylaxe durchgeführt. Alle Kinder werden zahnärztlich untersucht. Darüber hinaus setzen sich die Kinder dem Alter entsprechend ganzheitlich mit den Themen Ernährung und Zahngesundheit auseinander. Hier übt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes vor allem mit den Kindern der ersten und zweiten Klassen das richtige Zähneputzen, informiert anschaulich über Karies und die notwendige tägliche Zahnhygiene. Der Schwerpunkt in den dritten und vierten Klassen liegt im Umgang mit Zahnseide und dem Wissen um den hohen Anteil an Zucker in vielen Lebensmitteln.

Darüber hinaus findet am ersten Freitag eines neuen Monats in jeder Klasse ein gesundes Frühstück statt. Die Zutaten werden von den Schülern mit zur Schule gebracht. Nicht nur an diesem Tag wird gemeinsam gefrühstückt, sondern an jedem Morgen. Doch durch die Regelmäßigkeit des gesunden Frühstücks findet nachhaltig eine Sensibilisierung für gesundes Essen und somit auch für die Gesunderhaltung der Zähne statt.

 

Zeugnisse und Zensuren

In der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) gibt es ein Berichtszeugnis zum Ende des Schuljahres. Bei dieser Zeugnisform handelt es sich um einen individuellen Entwicklungsbericht, in dem Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes und zu den Leistungen in den einzelnen Fächern gemacht werden sowie die Fehlzeiten aufgeführt sind (Fehlstunden: entschuldigt / unentschuldigt). Der Bericht enthält nicht nur Angaben zum Leistungsstand, sondern zeigt auch Fortschritte auf und gibt Anregungen für schulische und außerschulische Unterstützungsmaßnahmen.

Ab dem 3. Schuljahr werden die Schüler behutsam an Zensuren herangeführt. Sie erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Zeugnis zum Schuljahresende, bestehend aus Hinweisen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungen in den Fächern, verbunden mit Zensuren. 

Im 4. Schuljahr erhalten die Kinder ein Notenzeugnis im 1. und 2. Halbjahr. Eine begründete, schriftliche Empfehlung für den Übergang an eine weiterführende Schule ist Bestandteil des Zeugnisses im 1. Halbjahr. Diese Empfehlung ist nicht bindend.

In allen Fächern fließen folgende Leistungen der Schüler in die Bewertung ein:

  • Ergebnisse mündlicher Mitarbeit und schriftlicher Lernzielkontrollen
  • Mitarbeit (im Rahmen aller Sozialformen des Unterrichts)
  • Anstrengungsbereitschaft
  • Heft- und Mappenführung
  • freiwillig erbrachte Zusatzleistungen
  • Einbringen eigener Medien und Materialien
  • Hausaufgaben

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Die Zensuren werden durch die Notenskala 1 bis 6 zum Ausdruck gebracht.

Zensurendefinition:

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

  1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

  1. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

  1. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

  1. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

  1. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

  1. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. 

Lern- und Förderempfehlungen (§ 50 Abs. 3 SchulG) sind Anlagen zum Zeugnis. Sie werden erstmals zum Ende des 1. Halbjahres des zweiten Schulbesuchsjahres (auch ohne Zeugnis) erteilt. Sie beschreiben Beobachtungen sowie Minderleistungen und zeigen Wege auf, diese zu beheben. Hierzu können Vereinbarungen der Schule mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern gehören. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt einer Lern- und Förderempfehlung zu jedem Fach mit nicht ausreichenden Leistungen.

 

 

Zirkus

Seit jeher fasziniert die schillernde Welt des Zirkus’ Groß und Klein. Zirkus weckt Neugier und motiviert, Zirkuskünste zu erlernen.

Zirkus soll in erster Linie Spaß machen. Ob als Jongleur, Akrobat, Seiltänzerin, Trapezkünstler, Zirkusdirektor oder Clown, jedes Kind findet seinen Platz im Zirkus.

Hier geht es um eine ganzheitliche Förderung des Kindes in seiner Entwicklung. Diese geschieht durch attraktive und fantasievolle Angebote und gemeinsame Aktivitäten. Die Bewegungslust der Kinder wird aufgegriffen, Grob- und Feinmotorik werden ebenso wie das Gefühl für den eigenen Körper geschult, Sozialverhalten und Selbstwertgefühl werden gestärkt. Kooperation und gegenseitiges Vertrauen werden in der Zirkusarbeit ebenso gefördert wie Kreativität und Fantasie. Die Kinder erfahren eigene Grenzen und wachsen nicht selten über sich hinaus.

Leider sind Zirkusprojekte in Schulen ohne finanzielle Unterstützung durch Sponsoren inzwischen kaum noch bezahlbar. Deshalb kann unser im Schulprogramm verankertes Anliegen, jedem Kind einmal in seiner Grundschulzeit diese Erfahrung zu ermöglichen, nicht mehr durchgängig aufrechterhalten werden.

 

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